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Rauchmelderpflicht in Rheinland- Pfalz seit 2003
Rauchmelderpflicht Rheinland- Pfalz Kurzfassung:
- seit 22. Dezember 2003
- für alle Wohnungen. Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 12. Juli 2012
- mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
- Regelung in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) §44 Abs. 7
Sie benötigen Rauchmelder? Sprechen Sie mit Ihrer Feuerwehr. Wir beraten Sie gerne
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