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Rauchmelderpflicht in Rheinland- Pfalz seit 2003

12.05.15

Rauchmelderpflicht Rheinland- Pfalz Kurzfassung:

  • seit 22. Dezember 2003
  • für alle Wohnungen. Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 12. Juli 2012
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) §44 Abs. 7

 

Sie benötigen Rauchmelder? Sprechen Sie mit Ihrer Feuerwehr. Wir beraten Sie gerne

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