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AKTUELL: Rettungsgasse bilden

10.12.18

Richtiges Verhalten bei der Bildung einer Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarztdienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und Straßenmeistereien.

 

Welche gesetzliche Grundlage gilt?

§ 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen auf eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

 

Weitere Infos gibt es beim Klick auf diesen Link:

Rettungsgasse rettet Leben

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