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Du interessierst Dich für die Feuerwehr

Antworten auf Deine Fragen - Alter, Ausbildung, was für DICH das Richtige ist.

Fragen & Antworten

Wie alt muss ich mindestens sein?

17 Jahre ist das Mindestalter für die Aufnahme in die
Freiwillige Feuerwehr. Wer jünger ist, kann der Jugendfeuerwehr (ab 10 Jahre) oder der Kinderfeuerwehr (ab 6) beitreten.

Was kostet das? Muss ich etwas bezahlen?

Niemand muss für seine Mitarbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr etwas bezahlen. Die Kosten für die Ausbildung, für die persönliche Schutzausrüstung, für die Ausgehuniform sowie für alle Arbeitsmaterialien werden von der VG Aar- Einrich übernommen.

Wann findet die Ausbildung statt?

Die monatlichen Übungen liegen in den Abendstunden. Teilweise wird auch am Wochenende geübt, an diesen finden aber meistens die Ausbildungen auf VG-/Kreisebene statt.

Wie gestaltet sich die Ausbildung?

Es erfolgt die Ausbildung in der Feuerwehr bei den monatlichen Übungen. Dann folgt der erste Lehrgang „Grundausbildung Teil 1“ und nach zwei Jahren der Lehrgang „Grundausbildung Teil 2“. Danach bist Du eine Feuerwehrfrau/ein Feuerwehrmann.

Ich bin Schichtarbeiter und kann nicht mitüben. Mich braucht ihr nicht!

Natürlich brauchen wir Dich! Gerade Schichtarbeiter sind sehr wertvoll für uns, da diese häufig wochentags verfügbar sind, wenn es Pendler nicht sind. Keiner kann an jeder Übung teilnehmen. Daher genügt es an den arbeitsfreien Tagen an den Übungen teilzunehmen.

Ich bin Pendler und bin ohnehin nicht für Einsätze verfügbar

Das ist überhaupt kein Problem. Die Personalstärke während den normalen Arbeitszeiten (6-18 Uhr) sind generell ein Problem aller Freiwilligen Feuerwehren. Nicht desto trotz sind Pendler wichtige Einsatzkräfte. Ein Großteil unserer Einsatzkräfte sind Pendler. Bei Großeinsätzen können auch diese in der zweiten Welle nachrücken.

Was ist, wenn ich während der Arbeitszeit alarmiert werde?

Nach Landes Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) sind Arbeitgeber verpflichtet ihre Mitarbeiter für Einsätze, Fortbildungen und Übungen der Freiwilligen Feuerwehr freizustellen. Dafür erstattet die Gemeinde dem Arbeitgeber die Lohnkosten für den Zeitraum der Abwesenheit. 
Auf jeden Fall sollte man dies mit seinem Arbeitgeber aber vorher absprechen und eine Lösung finden, die für alle Parteien in Ordnung ist. Nicht jeder Arbeitgeber kann spontan auf einen Mitarbeiter verzichten. Darauf wird und soll natürlich Rücksicht genommen werden.

Als Frau bin ich für die Feuerwehr nicht geeignet!

Das ist totaler Quatsch! Bei der Feuerwehr gibt es keine Unterschiede zwischen Frau und Mann.
Bei der Feuerwehr wird jeder nach seinen Möglichkeiten und nicht über seine Grenzen hinaus eingesetzt. Viele Frauen sind bereits Mitglied in den Feuerwehren! Sie sind als Atemschutzgeräteträgerinnen, Führungskräfte und Maschinisten tätig, stehen den Männern also in nichts nach. Warum also nicht auch Du?

Ich kann kein Blut sehen. Deswegen geht das nicht!

Doch das geht, denn nicht jeder muss/kann/soll unmittelbar am Notfallort helfen!
Die Feuerwehr kommt auch bei Verkehrs- und Bauunfällen zum Einsatz. Daher können Einsätze mit verletzten Menschen nicht ausgeschlossen werden. Die Verletztenversorgung ist primäre Aufgabe des Rettungsdienstes, aber auch dort kommt die Feuerwehr gelegentlich zur Unterstützung oder Erstversorgung zum Einsatz. 
Auch bei solchen Einsätzen werden Einsatzkräfte benötigt, die Arbeiten rund um den Notfallort erledigen. Das sind zum Beispiel Unfallstelle absichern, Rettungsgeräte vorbereiten, funken, Feuerwehreinsatzzentrale besetzen oder nachrückende Rettungsfahrzeuge einweisen. Diese Einsatzkräfte bekommen keine verletzten Personen zu Gesicht und werden aber genauso gebraucht.

Na gut, ich bin dabei! Wie läuft das nun? Sprich einfach einen der Reckenrother Feuerwehrkameraden an, die helfen Dir weiter. Auf unser Homepage ist auch ein Kontaktformular.